Pakistan
Christ nach acht Jahren Haft freigesprochen
Am Morgen des 10. November 2006 hat Richter Asif Saeed Khan Khausa vom Obersten Gerichtshof in Lahore in der Berufungsverhandlung den seit 8 Jahren wegen angeblicher Blasphemie im Zentralgefängnis von Faisalabad inhaftierten Ranjha Masih freigesprochen. Der Staatsanwalt und andere forderten die Todesstrafe, wie sie nach § 295 des pakistanischen Strafrechts für die Beleidigung des Propheten vorgesehen ist.
Haltloser Vorwurf – acht Jahre in Gefahr
Der 58jährige Katholik war am 8. Mai 1998 am Rande der Beerdigung des katholischen Bischof von Faisalabad, John Joseph, verhaftet worden. Bischof John Joseph hatte sich kurz zuvor auf den Stufen eines Gerichtsgebäudes selbst gerichtet als Protest gegen die Blasphemie-Gesetzgebung des Landes. Ranjha Masih wurde vorgeworfen, eine Reklametafel mit Koranversen mit Steinen beworfen und beschädigt zu haben. Am 26. April 2003 wurde er dafür gemäss dem berüchtigen Strafrechtsartikel 295c (Lästerung des Koran) zu lebenslanger Haft und einer Geldstrafe von 50’000 Rupies (ca. 700 €) verurteilt.
Die IGFM ist besorgt um die Sicherheit von Ranjha Masih, der bis zur endgültigen Freilassung weitere Tage in Haft bleiben muss. Islamische Fanatiker, die in Folge der Terrorbekämpfung Pakistans Gefängnisse füllen, hatten bereits mehrfach die Tötung Masihs als religiöse Pflicht angekündigt und ihn schliesslich angegriffen. Opfer dieser Verfolgung wurden 1994 der Christ Manzoor Masih unmittelbar nach einer Gerichtsverhandlung und 1997 der Richter Arif Bhatti, der eine Anklage von zwei Christen wegen angeblicher Blasphemie niedergeschlagen hatte und in seinem Büro erschossen wurde. Auch nach dem Freispruch ist Ranjha Masih seines Lebens nicht sicher. Er muss sich weiterhin versteckt halten. Ein Leben mit seiner Familie ist für ihn wie für die Familienangehörigen lebensgefährlich.
Quelle: IGFM

