Zürcher Kirchenordnungen: Mehr Solidarität und Demokratie

Zoom
Die Zürcher Kirchen stimmen über ihre Kirchenordnungen ab - im Bild das Zürcher Grossmünster. (Foto: kirche-zh.ch)
Am nächsten Wochenende stimmen die Mitglieder der reformierten und der katholischen Kirche im Kanton Zürich je über ihre Kirchenordnung ab. In einem Communiqué haben die beiden Landeskirchen nochmals wesentliche Punkte hervorgehoben.

Kantonsverfassung und neues Kirchengesetz gewähren den öffentlich-rechtlichen Kirchen weitgehende Autonomie. Die damit verbundenen Kompetenzen werden in den Kirchenordnungen geregelt. Diese sind für beide Kirchen die gesetzliche Grundlage und ein wichtiges Arbeitsinstrument für alle, die in Kirchgemeinde und Pfarrei oder auf kantonaler Ebene Verantwortung tragen.

Integratives Wirken

Die Zürcher Kirchen stehen im Dienste der Menschen und der Gesellschaft. Im neuen Kirchengesetz bringt der Kanton seine Wertschätzung für diese integrative Leistung der Kirchen zum Ausdruck. Die Kirchenordnungen unterstützen die Kirchgemeinden und Pfarreien in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und gewähren ihnen zugleich einen grossen Verantwortungs- und Gestaltungsfreiraum.

Mitgliederstimmrecht für alle

Wie bisher verpflichten sich die Kirchen auf die Einhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze. Auch die bewährte Partnerschaft mit dem Staat wird weitergeführt. Künftig sollen in kirchlichen Angelegenheiten auch Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit stimm- und wahlberechtigt sein. Die Zürcher Kirchen sind nahezu die einzigen in der Schweiz, die das «Mitgliederstimmrecht für alle» noch nicht eingeführt haben.

Mehr Demokratie

Die demokratischen Rechte werden auch in weiteren Bereichen gestärkt: Auf reformierter Seite werden die Pfarrerinnen und Pfarrer künftig alle vier Jahre an der Urne wiedergewählt. Die Wahl der katholischen Diakone und Pastoralassistentinnen und -assistenten mit Gemeindeleitungsfunktion erfolgt neu in der Kirchgemeindeversammlung.

Angemessener Finanzausgleich

Die neuen Kirchenordnungen legen je auch die Basis für einen angemessenen Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden und sorgen so für entsprechende Gerechtigkeit und Solidarität. Dies ermöglicht auch finanzschwachen Kirchgemeinden, ihrem Auftrag zugunsten der Mitglieder und der Gesellschaft vollumfänglich nachzukommen.

Die Synoden beider Kirchen haben die Vorlagen nahezu einstimmig verabschiedet. Sie sowie der reformierte Kirchenrat, die römisch-katholische Zentralkommission und der Generalvikar empfehlen je ihren Stimmberechtigten die Annahme der neuen Kirchenordnung.

Links zum Thema:
Mehr zur reformierten Kirchenordnung
Livenet-Berichte: Die Zürcher Kirchensynode zur Kirchenordnung
Die Zürcher Reformierten: Pfarrerkirche im 21. Jahrhundert

Quelle: Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich

Datum: 18.09.2009

Anzeige

Diese Artikel könnten Sie interessieren

StopArmut-Preis 2012
2012 wird erneut der StopArmut Preis vergeben. In vier verschiedenen Kategorien zeichnen die Organisatoren kreatives Engagement gegen Armut aus.
13 Thesen
An Pfingsten feiert die Gemeinde die Ausgiessung des Heiligen Geistes. Das Institut für Gemeindebau und Weltmission (IGW) hat 13 Thesen zum Thema...
Verbindlichkeit
Jeder Mensch behauptet von sich selbst, er sei verbindlich. Doch beim Nachprüfen bemerkt er, dass das vielleicht gar nicht stimmt.
Netzwerk christlicher Cafés
Christliche Cafés versuchen, den «kulturellen Graben» zwischen Kirche und dem heutigen Lebensstil zu überbrücken. Dieser neue Trend stellt eine Form...

Werbung

Kommentar

Spannungsfeld Schule: Die Glaubensfreiheit ausüben
«In der Schule darf man ja immer weniger von seinem Glauben reden» oder «Die Schule wird ja immer...

Adressen

CGS ECS ICS

Werbung

VERANSTALTUNGEN

27. Mai, 19.30Uhr in Suhr
lebe deine Berufung – mach einen Unterschied in dieser Welt!
17. Juni 2012, 10 Uhr in Bad-Zurzach