Gideons vor Bezirksgericht

Strafe für Bibelverteiler?

Darf eine christliche Organisation auf öffentlichem Grund in der Nähe eines Schulhauses Bibeln an Schüler abgeben? Nein, befand das Statthalteramt Uster und bestrafte einen Gideon-Mitarbeiter. Heute Donnerstag entscheidet das Bezirksgericht Uster, ob die Geldstrafe rechtmässig ist.

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Das Schulhaus Stägenbuck in Dübendorf.
Dübendorf, 30. September 2009: Andreas Lutz verteilt zusammen mit fünf Mitarbeitern der Gideons von 11.30 bis 12.15 Uhr auf dem Trottoir neben dem «Stägenbuck»-Schulhaus kleine Gideon-Bibeln an Schüler der Oberstufe.

Solche Aktionen sind seit Jahrzehnten Teil der Arbeit der Gideons, und Andreas Lutz hat selbst viele solcher Einsätze hinter sich, ohne dafür belangt worden zu sein. Doch an diesem Tag wird Lutz von einem Vater, dessen Sohn ebenfalls eine Bibel erhalten hatte, deswegen zur Rede gestellt.

Das Resultat der Diskussion: Lutz wird angezeigt und vom Statthalteramt Uster zu einer Geldstrafte von 190 Franken verknurrt. Die Begründung dazu lautet: «Über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes durch das Verteilen von Bibeln auf dem Areal einer öffentlichen Schulanlage.»

Das Statthalteramt stützt sich dabei auf Art. 37 des Dübendorfer Polizeiverordnung: «Die über den zweckentsprechenden Gemeingebrauch hinausgehende Inanspruchnahme öffentlichen Grundes zu privaten Zwecken bedarf einer Bewilligung des Polizeivorstandes.» Wie sich herausstellt, ist der Kläger Stadtrat von Dübendorf, verantwortlich für die öffentliche Sicherheit.

Zuversicht für den Gerichtstermin

Andreas Lutz hat die Strafe angefochten. Heute Donnerstag findet dazu die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Uster statt. Der Beschuldigte ist zuversichtlich, kann er doch belegen, dass die Verteilung nicht auf dem Schulareal stattgefunden hat. Er möchte aber auch bestätigt bekommen, dass es in der Schweiz auf öffentlichem Grund nicht verboten ist, eine Bibel zu verschenken. Immerhin beruht deren Verfassung auf christlichen Grundlagen und garantiert die Religionsfreiheit.

Wichtig ist für ihn das Urteil auch, weil es offenkundig in der Schweiz unterschiedliche Regelungen gibt, inwiefern Bibeln oder christliche Schriften in der Öffentlichkeit abgegeben werden dürfen. Es fehle hier die Rechtssicherheit, so Lutz. Das Urteil wird somit nicht nur für die Gideons selbst, sondern auch für andere Organisationen und Gemeinden von Interesse sein, die auf öffentlichem Grund tätig sind.

Weltweit tätig

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Die Gideons sind eine überkonfessionelle, internationale Vereinigung vorwiegend evangelischer Geschäftsleute und Akademiker unterschiedlichster Konfession, gegründet 1899 in den USA. Ende April 2010 waren in 191 Ländern weltweit fast 284.000 Gideons ehrenamtlich tätig.

Ziel der Gideons ist es, Menschen für Jesus Christus zu gewinnen. Dies versuchen sie durch das Auslegen von Bibeln und Bibelteilen in Hotels und Pensionen, Krankenhäusern, Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie durch die kostenlose Weitergabe von Taschenbibeln an Schüler und Studenten, Polizisten, Armeeangehörige und Pflegepersonal zu erreichen.

Die ausgelegten bzw. weitergegebenen Bibeln sollen zum Bibellesen anregen und die Neugier für das «Buch der Bücher» wecken.

Jährlich verteilen die Gideons International weltweit über 70.000.000 Testamente und Bibeln. Das bedeutet im Durchschnitt 1 Million Testamente innerhalb von 6 Tagen oder pro Minute 120 Stück. Der Schweizer Sitz der Gideons befindet sich in Mellingen.

Webseite:
www.gideons.ch

Datum: 25.08.2010
Quelle: ideaSpektrum Schweiz

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