Bundesrat will strafrechtlichen Schutz vor Zwangsehen verstärken

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Heiraten soll nach dem Gesetzgeber nur, wer dies auch will.
Der Bundesrat will nun doch strafrechtliche Bestimmungen zum Schutz vor Zwangsehen einführen. Damit kommt er verschiedenen Kantonen, Parteien und Organisation entgegen, die in der Vernehmlassung zu den gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten eine Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes befürwortet hatten. Die Regierung beauftragt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Die vorgeschlagenen Massnahmen gegen Zwangsehen seien von der grossen Mehrheit der Kantone, Parteien und Organisationen begrüsst worden, teilte das EJPD in einer Pressemitteilung vom Mittwoch, 21. Oktober, mit. Der Bundesrat hatte im Entwurf vorgeschlagen, den Schutz vor Zwangsheiraten mit einer Revision des Zivilgesetzbuches und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht zu erhöhen.

Neben grundsätzlicher Zustimmung habe es aber auch Detailkritik gegeben. So sei etwa eine ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankerte Prüfungspflicht des Zivilstandsbeamten teilweise als unnötig bezeichnet worden; der Beamte müsse die Mitwirkung bereits nach geltendem Recht verweigern, wenn die Ehe nicht dem freien Willen der Verlobten entspricht, so das Argument der Kritiker.

Im Vernehmlassungsentwurf vom November 2008 hatte die Regierung einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Strafrecht noch verneint: Zwangsheiraten könnten auch ohne ausdrückliche Strafbestimmung durch den Tatbestand der Nötigung erfasst, von Amtes wegen verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Neue Strafnorm Zwangsheirat?

In der Vernehmlassung seien die Meinungen in dieser Frage stark auseinander gegangen, schreibt das EJPD. Die Mehrheit der Kantone, die Grüne Partei und eine Reihe von Organisationen hätten eine ausdrückliche Strafbestimmung abgelehnt.

Andere hingegen erachteten die gegenwärtige Regelung als ungenügend. So hätten sich etliche Kantone sowie verschiedene Parteien und Organisationen für die Qualifizierung als schwere Nötigung oder für die Einführung einer neuen Strafnorm Zwangsheirat ausgesprochen. Der Bundesrat will deshalb eine entsprechende Lösung unterbreiten.

Datum: 26.10.2009
Quelle: Kipa

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