Über den Bau von Minaretten soll nicht das Volk entscheiden
Grossrat Thomas Fuchs, Mitglied der Schweizerischen Volkspartei (SVP), schreibt in der von der Regierung zur Ablehnung empfohlenen Motion aus, in der Schweiz gebe es 100 Räumlichkeiten, die als Moscheen genutzt würden. Die Religionsfreiheit sei also gewährleistet. Mit seinem Vorstoss wolle er zum sozialen Frieden beitragen. Es sei der Akzeptanz förderlich, wenn alle "optisch klar erkennbaren religiösen Bauten" nur nach einem positiven Entscheid der betroffenen Bevölkerung gebaut werden könnten.
Baugesuch-Ablehnung muss begründet werden
Der Vorstoss zielt unter anderem auf das in Langenthal BE geplante Minarett, das die dortige muslimische Gemeinde errichten möchte. Die Regierung weist in ihrer am Samstag veröffentlichten Antwort auf die in der Schweiz herrschende Baufreiheit hin. Die Ablehnung eines Baugesuchs müsse begründet werden. Das sei mit einer Volksabstimmung nicht möglich. Deshalb könnte ein negatives Abstimmungsergebnis bei Einhaltung aller Bauvorschriften keine Rechtskraft erlangen. Baugesuche könnten nur abgelehnt werden, wenn sie gegen geltendes Recht verstossen. Das kann der Fall sein, wenn sie die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit in schwerwiegender Weise gefährden, heisst es in der Antwort der Kantonsregierung.
Nein auch im Kanton St. Gallen
Auch die Regierung des St. Gallen hat letztes Jahr ein ähnliches Begehren mit dem Hinweis auf die Glaubensfreiheit und das Gebot der Rechtsgleichheit abgewiesen. Das Bundesgericht als höchstes Schweizer Gericht wird sich zu ebenfalls zu äussern haben: Gegen einen geplanten Minarettbau in Wangen bei Olten SO haben Anwohner das Gericht angerufen. Ferner gab ein Komitee aus dem Kanton Solothurn im vergangenen Herbst bekannt, dass es in diesem Frühjahr eine eidgenössische Volksinitiative gegen Minarett-Bauten lancieren will.
Quelle: Kipa

