Schulverweigerung aus religiösen Gründen

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Landgericht Kassel
Vor dem Landgericht Kassel muss sich ein Elternpaar wegen Verletzung der Schulpflicht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern vor, ihre Kinder nicht in eine staatlichen Schule zu schicken. Die Eltern hätten «hartnäckig und beharrlich» wiederholt gegen die Schulpflicht verstossen.

Die Eheleute hatten angegeben, aus religiösen Gründen ihre Kinder seit elf Jahren selbst zu unterrichten. Insgesamt hat das Paar sieben Kinder, von denen fünf schulpflichtig sind. Im Rechtsstreit geht es um drei Kinder, die nicht regelmässig in die Schule geschickt worden waren.

Das Landgericht hatte das Ehepaar bereits 2008 zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Verletzung der Schulpflicht verurteilt. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung jedoch wegen Rechtsfehlern auf, so dass das Landgericht nun erneut darüber verhandelte.

«Falsches Wertesystem vermittelt»

«Wir sind kirchlich nicht gebunden», sagte der Familienvater. Man sei aber dem christlichen Glauben verpflichtet. An staatlichen Schulen werde nicht ausreichend das Wort Gottes gelehrt und ein falsches Wertesystem vermittelt. Er und seine Frau unterrichteten die Kinder mit den üblichen Schulbüchern, auch die Schulferien würden eingehalten. Ihren Antrag, eine eigene Ersatzschule zu gründen, um die Kinder legal selbst zu unterrichten, sei vom Schulamt verschleppt worden.

Der Anwalt der Familie, Andreas Vogt, führte an, dass nach Angaben des staatlichen Schulamtes die Kinder noch nicht eingeschult seien. Das Hessische Schulgesetz schreibe eine Schulpflicht aber nur dann vor, wenn eine Einschulung stattgefunden habe. Die Verhandlung soll am 25. November fortgesetzt werden. Voraussichtlich wird dann auch das Urteil gefällt werden.

 

Datum: 19.11.2009
Quelle: Epd

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