Rendsburg

Islamisches Zentrum mit öffentlichem Gebetsruf

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Moschee Rendsburg
In Rendsburg ist ab sofort der öffentliche Ruf zum muslimischen Gebet erlaubt. Die schleswig-holsteinische Stadt genehmigte den Bauantrag des dortigen Islamischen Zentrums, an den beiden 26 Meter hohen Minaretten Lautsprecher zur Übertragung des Muezzin-Rufs anzubringen, gab SPD-Bürgermeister Andreas Breitner bekannt.

Darüber herrscht seit Wochen Streit mit der Bürgerinitiative «Kein öffentlicher Gebetsruf», weshalb die Stadtverwaltung ein Schallgutachten gefordert hatte. «Der Muezzin wird nicht ausserhalb der Moschee zu hören sein», sagte der Bürgermeister.

Laut Schallgutachten werde der Ruf eine Lautstärke von etwa 40 Dezibel nicht überschreiten, sagte Breitner. Dies entspreche einem leisen Radio oder Vogellauten und liege rund 10 Dezibel unter den für ein gemischtes Wohngebiet geltenden Grenzwerten. Damit sei die Forderung der Bürgerinitiative aus seiner Sicht erfüllt.

«Wenn es aber um den islamischen Gebetsruf als Symbol geht, ist das eine Diskussion, die ich als Bürgermeister nicht führen kann. Denn das hat mit dem vorliegenden Baugenehmigungsverfahren nichts zu tun», sagte Breitner. Für eine solche Genehmigung dürften Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht oder Glaube keine Rolle spielen.

Hoffen auf zurückhaltende Praxis

Die jetzt erteilte Genehmigung auf Umnutzung, die im September 2009 beantragt worden war, umfasst den fünfmaligen Ruf in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. «Aber ich hoffe, dass das Islamische Zentrum diese Möglichkeit nicht voll ausschöpft, sondern sich nur auf den muslimischen Hauptgebetstag am Freitag beschränkt», erklärte Breitner. Dies solle «um des lieben Friedens willen» und zugunsten eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders geschehen.

Eine Zusage von der Moscheegemeinde habe er dafür noch nicht erhalten, doch sei seine Forderung seit längerem bekannt. Zum Schutz gegen etwaige Manipulationen seien die Lautsprecher verplombt und fotografiert worden.

Im Einklang mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Aufgrund der «teilweise aufgeregten öffentlichen Diskussion» hatte die Stadt ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter habe die Einschätzung der Stadt bestätigt, wonach es keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften gebe, die einer Genehmigung entgegenstehen.
Datum: 05.02.2010
Quelle: Kipa

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