PID-Referendum wackelt

«Machbarkeitswahn und Wegwerfmentalität stoppen!»

Das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), gegen das Mitte Dezember die Referendumsfrist abläuft, führt zu einer Anspruchsmentalität auf ein Kind ohne Makel. Es sei ein Schritt in Richtung «Wegwerfmentalität», glaubt Lisa Leisi. Die Familienfrau und EDU-Politikerin befürchtet eine Entwertung von menschlichem Leben und ruft zur Unterstützung des Referendums auf.
Lisa Leisi
Cartoon PID

Bis zur vom Volk angenommenen Verfassungsänderung im Juni 2015 war die Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz als einem der letzten Länder in Europa verboten. Der Bundesrat wollte diese auf Ehepaare mit bekannten erblichen Krankheiten beschränken. Das Parlament beschloss jedoch ein Fortpflanzungsmedizingesetz, welches allen Paaren zugute kommen soll, welche die Reproduktionsmedizin nutzen. Gleichzeitig weitete es die «Produktion» von 3 bis auf 12 Embryonen je Behandlungszyklus aus.

Was geschieht mit «überzähligen» Embryonen?

Durchschnittlich 40 Embryonen werden «verbraucht» für eine Lebendgeburt, wenn die Präimplantationsdiagnostik bei künstlicher Befruchtung genutzt wird. Da nicht mehr alle entwickelten Embryonen eingepflanzt werden müssen, sollen «überzählige» auch eingefroren werden können (Kryokonservierung) und eventuell einer späteren Befruchtung zur Verfügung stehen. Oder aber dienen sie der Forschung und/oder müssen vernichtet werden.

Harzige Unterschriftensammlung

Weil diverse Politiker und Organisationen (Anm. des Herausgebers: von der äusseren Linken bis zur äusseren Rechten; Susanne Leutenegger-Oberholzer/SP BL als linkste Nationalparlamentarierin sowie Pirmin Schwander/SVP SZ als rechtester Nationalrat sind gleichermassen Mitglieder des Referendumskomitees) das Gesetz restriktiver handhaben wollten, wurde das Referendum ergriffen.

Nachdem die Verfassungsänderung durchgekommen ist, scheint jedoch der Gegendruck mittels Unterschriftensammlung zu erlahmen. Dabei ist es so wichtig, dass das Referendum zustande kommt und wenigstens ein Gesetz zur Anwendung kommt, welches den Zugang zur Präimplantationsdiagnostik, den Verbrauch und die Verwendung von Embryonen mehr einschränkt.

Gefahren des Eingriffs

Das Einfrieren von Embryonen ist nicht einfach unproblematisch. Man weiss bisher nicht, was für Schäden daraus resultieren können. Aber auch die Entnahme von ein bis zwei Zellen im frühen Stadium für diagnostische Zwecke bedeutet einen sehr grossen Eingriff bei insgesamt erst 8-10 Zellen und könnte eine gesunde Entwicklung auch psychisch beeinträchtigen, wie Untersuchungen in England nahelegen.

Hinzu kommt die Erwartungshaltung der Eltern, dass damit ein gesundes Kind gewährleistet werden kann. Dabei entstehen 90 Prozent der Behinderungen in einem späteren Stadium, womit das Argument, dass damit eine invasive Untersuchung wie eine Fruchtwasserpunktion vermieden werden kann, nicht sticht. Denn diese Untersuchungsmöglichkeit will man für ein möglichst gutes «Resultat» zumeist ergänzend auch noch nutzen, trotz einem damit einhergehenden Abortrisiko. Man will ja nichts dem Zufall überlassen und ein möglichst gesundes (am Liebsten perfektes) Kind.

Vergessen geht dabei, dass auch ein schon geborenes Kind verunfallen und daraus eine Behinderung resultieren könnte. Auch warten noch diverse Herausforderungen beim Aufwachsen. Das Temperament, der Charakter, eigenes Erziehungsgeschick und äussere Einflüsse wie andere Kinder und Jugendliche werden die Persönlichkeit des Kindes mitbestimmen und können die Beziehung zwischen Eltern und Kind stark belasten. Es geht vergessen, dass jedes Kind ein Original und Geschenk ist. Man kann nur bedingt beeinflussen, zu was für einer Persönlichkeit es sich entwickelt und sollte vor allem versuchen, den Bedürfnissen des Kindes zu seinem Besten und nicht den eigenen Vorstellungen entsprechend Einfluss zu nehmen.

Kommen bald die Retter-Babys?

Bedacht werden muss zudem, dass immer mehr gemacht wird, was möglich ist. Die Wissenschaft steht nicht still und entsprechend wird immer mehr bestimmbar sein. Von manchen Medizinern befürwortet werden auch schon sogenannte Retter-Babys, welche passende Übereinstimmungen bieten müssen und  «nur produziert» werden, um das Leben eines Geschwisters zu retten. Auch die Eizelle wird bereits gefordert sowie die Leihmutterschaft und das Recht auf die Auswahl aufgrund des Geschlechts.

Was machbar ist, ist leider zu oft alles andere als menschlich und wird weiter ausgeweitet werden. Miteinbezogen werden müssen auch finanzielle Interessen bei den Fortpflanzungsmedizinern und negative Auswirkungen auf den Umgang mit behinderten Menschen sowie deren Eltern, welche «Ja» sagen zu einem Kind mit Behinderung. Kommt es schon bald zu einer Ächtung und Benachteiligung durch Versicherungen? Dies sind alles mögliche und zu erwartende Auswirkungen, wenn das Fortpflanzungsmedizin-Gesetz nicht durch Referendum versenkt wird.

Machbarkeitswahn eingrenzen!

Deshalb muss alles getan werden, um dem Machbarkeitswahn enge Grenzen zu setzen, damit die Würde des jeweils einzigartigen Lebens an und für sich nicht noch mehr relativiert und in Frage gestellt wird. Auch sollte mehr aufgeklärt werden, dass die Pille, wenn sie von der Frau jahrelang eingenommen wird, neben anderen Risiken die Fruchtbarkeit negativ beeinflusst – und das zunehmende Alter auch. Zuerst wird ein Kind über Jahre verhindert und wenn es dann passt, müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit es Nachwuchs gibt. Es gibt kein Recht auf ein Kind und schon gar nicht auf ein gesundes. Auch lehren uns Menschen mit Behinderungen, dankbarer zu sein für das eigene Leben und die eigenen Möglichkeiten. Es gilt, «Ja» zu sagen zum Leben, zu den Menschen und Persönlichkeiten mit allen Stärken und Schwächen, Schönheit und Makel, und zu versuchen, das jeweils Beste für sich und andere daraus zu machen!

Zur Autorin

Lisa Leisi ist Familienfrau und wohnt in Dietfurt. Sie ist Vizepräsidentin der EDU Kanton St.Gallen.                           

Der Referendumsbogen des überparteilichen Komitees kann auf www.fmedg-nein.ch heruntergeladen werden und ist schnellstmöglich zu unterschreiben und einzuschicken (Fristablauf Mitte Dezember und Beglaubigung braucht auch Zeit vorher), was vom Blogbetreiber ausdrücklich empfohlen wird.

Zur Webseite:
Nein zum Fortpflanzungsmedizingesetz

Blog Christliche Freiheit

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Datum: 24.11.2015
Autor: Lisa Leisi
Quelle: christliche-freiheit.ch

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