Kommt das Burka-Verbot auch in der Schweiz?

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Julia Gerber-Rüegg: «Die Burka degradiert die Frau zu einem Sexobjekt, da sie den Machtanspruch des Mannes über die Frau symbolisiert.»
Die aktuelle Diskussion über ein Burka-Verbot in Frankreich ruft auch in der Schweiz Politiker auf den Plan. Vertreter verschiedener Parteien erachten ein Verbot für wünschenswert und wollen eine Motion neu vor den Bundesrat bringen.

Der Bundesrat hatte Anfang 2007 eine Interpellation des Walliser Nationalrates und CVP-Präsidenten Christophe Darbellay abgewiesen, die das Tragen des Ganzkörperschleiers in der Schweiz verbieten wollte. Nun erwägt die CVP, eine Motion nachzureichen, erklärte Parteisprecherin Marianne Binder gegenüber der Presseagentur Kipa.

Unterstützung von SP und SVP

Die Zeitung "20 Minuten" geht davon aus, dass der Vorstoss von Seiten der SP und der SVP unterstützt wird. Die Burka verstosse gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau, zitiert das Blatt die Co-Präsidentin der SP-Frauen, Julia Gerber-Rüegg. Sie degradiere die Frau zu einem Sexobjekt, da sie den Machtanspruch des Mannes über die Frau symbolisiere, so die Politikerin gegenüber der Zeitung.

Die Generalsekretärin der FDP-Frauen, Claudine Esseiva, meinte: "Wir müssen die Rechte der Frau wahren, egal welchen kulturellen Hintergrund sie hat." CVP-Sprecherin Marianne Binder kritisierte, dass die Landesregierung den Frauen im Namen der Religionsfreiheit immer noch "einen Sack über den Kopf stülpt".

Eingriff in die Religionsfreiheit

Hi­sham Maizar, Präsident der islamischen Dachverbände, verteidigte die Burka: "Ein Verbot wäre ein Eingriff in die persönliche Freiheit des Menschen und in die Religionsfreiheit." Saida Keller-Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam meinte dagegen: "Früher opferte man im Namen der Religion kleine Kinder. Heute zwingen Männer die Frauen im Namen des Islams zur Burka."

In seiner Antwort von 2007 verwies die Landesregierung auf die in der Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dieser Artikel wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten das Recht, sich aus religiösen Gründen für oder gegen eine bestimmte Kleidung zu entscheiden.

Bundesrat gegen ein Verbot

Der Bundesrat vertrat die Auffassung, die Religionsfreiheit könne wie andere Grundrechte zwar eingeschränkt werden. Dies sei aber nur möglich, wenn eine gesetzliche Grundlage bestehe, ein öffentliches Interesse oder Grundrechte Dritter die Einschränkung rechtfertigten, diese verhältnismässig sei und der Kerngehalt gewährt bleibe. Der Bundesrat bezweifelte, dass ein Burka-Verbot in diesem Sinne statthaft wäre.

Datum: 26.06.2009
Quelle: Kipa

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