Schächten und Schächtfleisch absolut verbieten

Schächten

Bern. Eine Volksinitiative soll das geltende gesetzliche Verbot des Schächtens in stark verschärfter Form in der schweizerischen Bundesverfassung festschreiben. Lanciert wird das Volksbegehren vom "Verein gegen Tierfabriken" (VgT) des Tierschützers Erwin Kessler. Die Sammelfrist für die nötigen 100.000 Unterschriften ist mit der Publikation des Begehrens im Bundesblatt angelaufen; sie dauert bis zum 26. September 2003.

Die Vorschrift, dass Schlachttiere vor dem Blutentzug zu betäuben sind, soll gemäss Initiativtext auf Geflügel ausgedehnt werden. Verboten werden sollen auch die Einfuhr, der Vertrieb und der Konsum von Fleisch geschächteter Tiere. Dadurch würde es Juden und Muslimen verwehrt, sich wie bisher aus dem Ausland mit Fleisch einzudecken, das ihren religiösen Geboten entspricht.

Der Schweizer Tierschutz (STS) hat bereits Ende Januar eine Initiative lanciert, die unter anderem auch ein Schächtverbot enthält und die Grundsätze des Tierschutzes auf importiertes Fleisch ausdehnen. Im Nachgang hat der STS erklärt, dass der Import von koscherem Fleisch (für Juden) beziehungsweise Halal-Fleisch (für Muslime) weiterhin möglich sein soll.

Datum: 24.03.2002
Quelle: Kipa

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