Meinungsfreiheit geschützt

Strassenprediger in Grossbritannien freigesprochen

Nachdem Wanderprediger Daniel Courney im September von einem Gericht in Lincoln, Grossbritannien für schuldig empfunden wurde, durch seine Predigt Hass und Diskriminierung verbreitet zu haben, wurde er nun von der nächsthöheren Instanz freigesprochen. Denn das Christentum zu predigen sei weiterhin erlaubt.
Daniel Courney

Daniel Courney war im September von einem britischen Gericht verurteilt worden. Der Grund: Der 33-jährige US-Amerikaner hatte im Juni in den Strassen von Lincoln gepredigt, dass Jesus Christus der einzige Weg zu Gott sei. Eine muslimische Familie hörte ihm zu und fühlte sich persönlich angegriffen. Die Muslime zeigten den Strassenprediger an und drei Monate später wurde er für seine «bedrohliche und diskriminierende Sprache» verurteilt.

Christentum predigen ist erlaubt

Courney leugnete zwar die Beschuldigungen, doch das Gericht argumentierte mit Absatz 5 des Gesetzes für Öffentliche Ordnung. Dort geht es um die Nutzung «bedrohlicher oder missbräuchlicher Worte oder chaotisches Benehmen vor einem Publikum von Personen, die sich bedrängt, besorgt oder verängstigt fühlen können».

Infolgedessen nahm sich das Christian Legal Center (Christliches Legales Zentrum) des Falles an und ging in Berufung. Der Anwalt Michael Phillips, der Courney vertrat, argumentierte, dass das englische Gesetz Courney die Freiheit garantiere, das Christentum zu predigen, so wie es seit Jahren erlaubt war.

«Polizei muss Gesetze verstehen»

Der Richter stimmte dem zu und annullierte die Strafe, zur grossen Freude von Courney und dem Christian Legal Center. «Wir sind stolz darauf, Wanderprediger in unserem Land zu vertreten, weil sie die Liebe von Jesus Christus den Leuten auf der Strasse weitergeben», erklärte Andrea Williams, Leiterin vom Christian Legal Center, hinterher. «Dieser Fall zeigt einmal mehr die Notwendigkeit, dass die Polizei, die in solchen Situationen eingreift, verstehen muss, wie das Gesetz die Meinungsfreiheit schützt.»

Bereits Anfang des Jahres waren zwei Wanderprediger für das Zitieren von Bibelversen in Bristol, Grossbritannien verurteilt worden (Livenet berichtete). Mit Geldstrafe und Übernahme der Prozesskosten musste jeder der beiden 2'100 Britische Pfund (etwa 2'750 CHF) zahlen.

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Datum: 27.12.2017
Autor: Rebekka Schmidt
Quelle: Livenet / Protestante Digital

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