Türkische Religionspolitik

Staat mischt bei Wahl religiöser Oberhäupter mit

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Der türkische Staat mischt sich weiterhin in die Wahlen von Oberhäuptern nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften ein. Die Regierung in Ankara unternimmt auch keinerlei Versuche, diese Einmischung zu verbergen. Dies widerspricht der Religionsfreiheit, die das Recht auf freie Wahl von Leitern einschliesst.
 
Nach einer Analyse des Nachrichtendienstes Forum 18 wacht das staatliche Religionsamt (Diyanet) über dem Kurs der sunnitischen Islamischen Gemeinschaft, der bei weitem grössten Religionsgemeinschaft des Landes. Die sunnitischen Muslime werden von der direkt dem Premierminister unterstehenden Diyanet kontrolliert und finanziert. Der Leiter der Diyanet wird vom Staat ernannt. Alle Aktivitäten der Sunniten werden durch die Diyanet durchgeführt. Muslime ausserhalb des Rahmens der Diyanet führen im günstigsten Fall eine nicht anerkannte und unsichere Existenz. 

Staat auf Distanz, kontrolliert

In Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen müsste die Türkei allen Religionsgemeinschaften legalen Status einräumen. Alle Glaubensgemeinschaften sollten die Freiheit haben, sich nach eigenem Ermessen zu organisieren. Doch derzeit ist keine einzige Religionsgemeinschaft in der Türkei eine staatlich anerkannte Körperschaft. Das heisst, dass z.B. keine Religionsgemeinschaft Immobilien besitzen kann. Die Leiter der jüdischen Gemeinschaft, der griechisch-orthodoxen und armenisch-apostolischen Kirche werden mit Genehmigung der Regierung als Leiter von Religionsgemeinschaften bestellt, die nach dem Buchstaben des Gesetzes gar nicht existieren, und ihre persönlichen Positionen sind rechtlich nicht anerkannt.

Osmanische Bräuche…

Es gibt zwar kein Gesetz, das eine staatliche Genehmigung für die Wahl religiöser Leiter vorschreibt, doch die Leiter der Gemeinschaften folgen dabei der seit den Tagen des Osmanischen Reiches bestehenden Tradition und suchen um staatliche Genehmigung an. Für den Fall eines Bruchs mit dieser Gewohnheit wird die Nichtanerkennung der Leiter zum Zweck der Vertretung der jeweiligen ethnischen bzw. Religionsgemeinschaft vor dem Staat befürchtet –ein wichtiger Aspekt für Minderheiten wie Juden, Griechen und Armenier. 

…und Minderheiten-Furcht

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass eine der drei Religionsgemeinschaften mit dieser etablierten Praxis brechen wird, da man - aus höchst verständlichen Gründen - Konflikte mit dem Staat vermeiden will. Im Falle der Wahl des Oberrabbiners von 2009 gab es konkrete Vorgaben seitens der Regierung (Änderung des Titels von «Oberrabbiner der Türkei» auf «Oberrabbiner») sowie die Regeln des vom Staat beeinflussten Wahlkomitees: türkischer Staatsbürger, mindestens 40 Jahre alt, Vorgaben bezüglich religiöser Ausbildung, gute Reputation).

Bei anderen, insbesondere kleineren Gemeinschaften ist keine derartige Einmischung des Staates bekannt. Allerdings sind weder die Gemeinschaften noch die Leiter vom Staat anerkannt und haben keinerlei Vertretungsbefugnis. Die meisten Gemeinschaften mit internationaler Bindung wie Katholiken, die deutschsprachige evangelische Gemeinde und Katholiken werden in der Bestellung ihrer Leiter nicht behindert.
 

Datum: 22.08.2010

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