Ein „nein“ zur Fristenlösung dürfe zudem nicht leichtfertig als Entmündigung der Betroffenen gedeutet werden. Das „nein“ beruhe auf einer tief ethischen und christlichen Einsicht, dass jedes Einzelne und auch die Gesellschaft eine Verantwortung für und nicht gegen das Leben vor Gott wahrzunehmen habe. Zu Beurteilen, ob ein Leben lebenswert sei oder nicht, sei es am Anfang oder am Ende eines Menschenlebens, stehe einem weder heute noch in Zukunft zu. Gott habe den Menschen aufgetragen Leben zu erhalten und zu fördern, zugleich aber auch den Betroffenen zu helfen und sie nicht zu verurteilen.
Webseite: www.egw.ch
Datum: 28.05.2002
Quelle: EGW