Kritik an «Suizidhilfe-Lobby»

Waadtländer werden über Suizidbeihilfe abstimmen

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Das Waadtländer Parlament will die Suizidbeihilfe genauer regeln. Es hat sich am 14. Februar 2012 deutlich für den Gegenvorschlag des Regierungsrats und gegen eine Initiative der Sterbehilfeorganisation Exit ausgesprochen. Das letzte Wort hat nun das Stimmvolk. Gegen Initiative und Gegenvorschlag stemmt sich die EDU.

Der Gegenvorschlag sieht vor, die Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Voraussetzungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, Spitälern und Pflegeheimen zu erlauben. Mit 100 zu 11 Stimmen bei 6 Enthaltungen sprach sich eine deutliche Mehrheit des Kantonsparlamentes für den Gegenvorschlag aus. Dieser - so sagten mehrere Votanten - sei detaillierter als die Initiative und betreffe nicht nur die Pflegeheime.

Der Kanton Waadt ist der erste Westschweizer Kanton, der sich mit der Regelung der Sterbehilfe befasst. 2011 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich zwei Initiativen deutlich abgelehnt, welche die Sterbehilfe verbieten und dem «Sterbetourismus» einen Riegel schieben wollten.

Nur bei schweren Krankheiten

Die Waadtländer Sektion der Sterbehilfeorganisation Exit hatte ihre kantonale Initiative 2009 mit über 14‘000 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass Bewohner von öffentlich finanzierten Pflegeheimen Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen dürfen.

In der Ratsdebatte vom Dienstag sagte Claude Schwab (SP), die Suizidhilfe dürfe weder verteufelt noch verharmlost werden. Der Vorschlag der Regierung setze auf palliative Pflege, respektiere aber auch den definitiven Entscheid der Sterbewilligen.

Laut Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Pierre-Yves Maillard legt der Gegenvorschlag zwei Bedingungen für die Suizidhilfe fest - «eine schwere und unheilbare Krankheit ebenso wie die Urteilsfähigkeit des Sterbewilligen».

Einige Parlamentarier sprachen sich sowohl gegen die Initiative als auch gegen den regierungsrätlichen Vorschlag aus. So warnte Maximilien Bernhard (EDU), man dürfe dem Druck der Suizidhilfe-Lobby nicht nachgeben. Indem der Staat Sterbehilfeorganisationen in Pflegeheimen und Spitälern zulasse, werde er zum Komplizen beim Suizid von alten Menschen.

Webseiten in französischer Sprache:
Minderheitsantrag von Maximilien Bernard (EDU)

Lesen Sie auch:
Exit im Pflegeheim: Aargauer EVP-Grossrätin interveniert

Datum: 18.02.2012
Quelle: Kipa

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