«Gurus und mächtige Sekten»

Presserat weist ICF-Beschwerde gegen Blick ab

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Freikirche ICF gegen Blick.ch abgewiesen, obwohl das Boulevardmedium das ICF und weitere Freikirchen undifferenziert unter Sekten und Gurus gemischelt hatte.
ICF Zürich in der Samsung Hall

Das Online-Portal des Boulevard-Blattes hatte ICF in einem Beitrag in die Nähe einer Sekte gerückt und sich dabei auf die Beratungsstelle «Infosekta» gestützt. Dabei sei der Journalistenkodex aber nicht verletzt worden, beschied der Presserat, wie die Agentur ref.ch berichtet.

Gefährliche Gurus, mächtige Sekten und das ICF

Unter dem Titel «Gefährliche Gurus» und der Überzeile «So mächtig sind Sekten in der Schweiz» hatte Blick.ch am 22. Oktober 2016 vierzehn Gruppierungen aufgezählt, darunter die Zeugen Jehovas, Scientology, Fiat Lux, die Freikirche ICF und weitere freikirchliche Gemeinden. ICF legte daraufhin beim Schweizer Presserat eine Beschwerde ein. Blick.ch habe die Richtlinien des Journalistenkodex mehrfach verletzt. Insbesondere sei den ICF-Teilnehmern eine verunglimpfende und herabsetzende Sektenzugehörigkeit unterstellt worden.

Blick.ch zitierte, zusätzlich zur Liste mit vierzehn Gruppierungen, Aussagen der Sektenberatungsstelle Infosekta, wonach der Begriff «Sekte» nicht eindeutig definiert und eine Einstufung schwierig sei. Man spreche von einem breiten Spektrum von Gruppierungen. Diese Aussagen helfen nach Ansicht des Presserats den Leserinnen und Lesern, sich ein eigenes Urteil über den Sektenbegriff zu machen.

Wahrheitspflicht laut Presserat nicht verletzt

Zusätzlich richtete sich die Beschwerde von ICF gegen die Aussage von Blick.ch, durch starke emotionale Bindung werde der Austritt aus der Freikirche erschwert. Denn ICF kenne gar keine Mitgliedschaft, somit gebe es auch keine Ein- und Austritte. Diese Aussage von Blick.ch verletze deshalb die Wahrheitspflicht. Der Presserat kann dagegen nachvollziehen, dass eine emotionale Bindung den Austritt aus einer religiösen Gemeinschaft erschweren könne, auch wenn es keine formale Mitgliedschaft gebe. Somit wies er die Beschwerde gegen Blick.ch in allen Punkten ab.

ICF-Geschäftsführer Nicolas Legler erklärte dazu auf Anfrage von Livenet: «Wir nehmen die Beurteilung des Presserates zu unserer Beschwerde ... enttäuscht zur Kenntnis.»

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Datum: 10.03.2017
Autor: Fritz Imhof
Quelle: Livenet / ref.ch

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