AGiK: Minarette nicht verbieten

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Minarett in Serrière.
Kirchtürme seien zwar nicht unbedingt mit Minaretten vergleichbar, schreibt die „Arbeitsgemeinschaft für interkulturelle Zusammenarbeit“ (AGiK). Dennoch seien Moscheen und Minarette ebenso wie islamische Friedhöfe ein Zeichen einer zunehmend multireligiösen Schweiz. Christen wie Muslime sollten deshalb auf Provokationen verzichten.

Während die Präsenz muslimischer Gemeinschaften in unserem Land immer sichtbarer wird, häufen sich auch die Konflikte. Mit der soeben erschienenen Erklärung zum Bau von Minaretten äussert sich die AgiK, eine Arbeitsgruppe der „Schweizerischen Evangelischen Allianz“ (SEA), öffentlich zum Umgang mit dem Islam in der Schweiz.

Mission und Minarett

Im Rahmen der gegenwärtig geführten Minarett-Diskussion sei eine Frage aufgeworfen worden, die aus missionarischer Perspektive und bezüglich der religiösen Integration besondere Beachtung verdiene, sagt AGiK-Leiter Martin Voegelin zur Erklärung. Deshalb habe die Arbeitsgemeinschaft beschlossen, ihre Haltung zu diesem Thema zu formulieren und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Zwei Denkweisen

Die Erklärung skizziert zuerst Unterschiede zwischen dem Weltbild des christianisierten Westens und jenem des muslimischen Orients. Für die islamischen Menschen sei die Haltung fremd, dass Religion nur in den Privatbereich gehöre und dass die Trennung von Religion und Staat in einer demokratischen Gesellschaftsform für das Zusammenleben die optimale Form darstelle. Religion und Staat seien im Orient stärker verbunden und gesellschaftliche Fragen würden von dieser Einheit her bestimmt.

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Junge Musliminnen in Basel.
Das Minarett, der seit dem frühen 8. Jahrhundert zur Moschee gehörige Turm, von dem oft auch der Ruf zum Gebet ausgeht, ist nach namhaften Vertretern der Muslimgemeinschaft nicht unbedingt ein Zeichen einer Radikalisierung. Andererseits sei auch der Vergleich mit den christlichen Kirchtürmen nicht unbedingt möglich, hält die AGiK fest.

Glaubensfreiheit und Dialog

Die Arbeitsgemeinschaft empfiehlt, als Entscheidungsgrundlage einige Grundsätze zu beachten, so die Religions- und Glaubensfreiheit für alle (auch für Minderheiten), die kulturelle Prägung der Schweiz als christliches Land, die Respektierung der örtlichen Gesetzgebung (Bewilligungen) und grundsätzlich die Dialogbereitschaft. Was konkret den Gebetsruf betrifft, gebe es bisher kaum eine juristische Klärung. Immerhin sei zu beachten, dass der Ruf zum Gebet im Gegensatz zum Glockengeläute auch eine deutliche Wortbotschaft vermittle. Hier stelle sich die Frage der passiven Religionsfreiheit, des Schutzes der Bürger vor ungewollten Vereinnahmungen.

Dialog wagen – trotzdem

Dringend empfiehlt die AGiK, die Menschenrechte auch gegenüber Minderheiten einzuhalten, selbst auf die Gefahr hin, dass ein fanatischer Islamismus diese Freiheiten missbrauchen könnte. Christen sollten grundsätzlich nicht ihre Energie für «Anti-Lobbying» aufwenden, sondern sich als dialogfähige Vermittler und Friedensstifter positionieren. Moscheen und Minarette seien das Abbild des alltäglichen Nebeneinanders verschiedener Religionen in unserem Land. Abschliessend ruft die Erklärung zur Fürbitte für Muslime in unserem Land und zu einem glaubwürdigen Leben als Christen auf, das auch Muslime überzeuge.

Homepage der AGiK: www.agik.ch

Bearbeitung Livenet

Datum: 08.02.2007
Autor: Thomas Hanimann
Quelle: ideaSpektrum Schweiz

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